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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 23.04.2013

Ein als Studie getarnter Ritt gegen die Festzuschüsse für Zahnersatz. Die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland IGZ e.V. zum Zahnreport der Barmer Ersatzkasse

 

Der heute vorgestellte Zahnreport der Barmer Ersatzkasse bestätigt zunächst, dass die zahnärztliche Versorgung in Deutschland auf konstant hohem Niveau stattfindet. Auch bestätigt er, dass die Inanspruchnahme prophylaktischer Leistungen noch stärker beworben werden muss, und dass die Bemühungen der Zahnärzteschaft, die Vorsorgeleistungen speziell für Kleinkinder und Pflegebedürftige auszuweiten, sinnvoll und richtig sind. Soweit kann auch die IGZ den Ergebnissen dieses Reports uneingeschränkt zustimmen.

 

Tendenziös wird es allerdings, wenn Daten zum Zahnersatz von nur einer Kasse aus den Jahren 2001 bis 2009 (!), die zudem ausweislich des Textes des Reports gerade bezüglich des von den Patienten zu bezahlenden Eigenanteiles lückenhaft sind, dazu herhalten sollen, eine schleichende Privatisierung des Zahnersatzes und eine finanzielle Überforderung der Bevölkerung zu belegen. "Man merkt die Absicht, und man ist verstimmt!" sagt Dr./RO Eric Banthien, Vorsitzender der IGZ e.V. "Die Barmer Ersatzkasse reitet hier einen Angriff gegen die Festzuschussregelung im Zahnersatz, und damit gegen die Entscheidungsautonomie des mündigen Patienten."

 

Das Festzuschusssystem sichert unseren Patienten die Teilhabe am medizinischen und technischen Fortschritt, ohne dass diese dafür den Zuschuss ihrer Krankenkasse verlieren. Insofern ist es gerade ein Mittel gegen die finanzielle Überforderung. Jeder kann frei entscheiden, welche Ansprüche er an eine zahnprothetische Versorgung stellt. Und die Härtefallregelung gibt jedem die Möglichkeit einer befundadäquaten Regelversorgung. Eine drohende Unterversorgung ist also in das Reich der Fabel zu verweisen. Und Eine Fehl- und Überversorgung kann man in diesem Bereich nur dann feststellen, wenn man den Patienten das Recht abspricht, selbst über ihre Ansprüche an eine zahnprothetische Versorgung zu entscheiden. Die Barmer Ersatzkasse predigt die altväterliche Bevormundung. Die IGZ rät den Versicherten, sich nicht bevormunden zu lassen.

 

Hamburg, den 23.04..2013

 

Dr./RO Eric Banthien / Vorsitzender der IGZ


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