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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 19.06.2013

Hauptversammlung der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland IGZ e. V. am 15.06.2013 in Düsseldorf.

 

Bürger gegen Bürgerversicherung

Am Sonnabend den 15.06.2013 fand die diesjährige Hauptversammlung der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland in Düsseldorf statt. Herausragendes Thema war dabei die von SPD und Grünen für den Fall eines Wahlsieges im Herbst angedrohte Einführung einer Bürgerversicherung. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Einheitsversicherung bleibt bisher im Dunklen, ebenso, wie ihre vermeintlichen Vorteile. Der Impetus dazu ist nicht sachlicher Natur, sondern ideologisch. Die höhere Gerechtigkeit wird als Ziel ausgerufen, die Ungereimtheiten werden ignoriert. Genau wie die warnenden Stimmen der Fachleute, selbst bei den Krankenkassen und im Ministerium.

 

Nach eingehender Diskussion fasste die Hauptversammlung der IGZ e.V. folgende Beschlüsse:

  

Bürgerversicherung

Die Interessengemeinschaft Zahnärztlcher Verbände in Deutschland IGZ e.V. fordert den Erhalt des dualen Systems in der Krankenversicherung. Die Abschaffung der privaten Vollversicherung und die Einführung einer Einheitsversicherung lehnen wir ab.

 

Die Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke planen einen radikalen Umbau der Krankenversicherung in Deutschland, Dabei wird aus rein ideologischen Gründen, ohne Rücksicht auf die Folgen, die Axt an die Wurzel eines exzellent funktionierenden Gesundheitssystems gelegt, um das unsere Patienten in aller Welt beneidet werden. Sogar die gesetzlichen Krankenkassen und wichtige Ministeriale im Gesundheitsministerium lehnen die jetzt bekannt gewordenen Pläne ab und warnen vor den Folgen ihrer Umsetzung.

 

Gerade die Zahnmedizin hat in den letzten Jahren deutlich gemacht, wie aus der Dualität zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung eine erhebliche Qualitätsverbesserung in der Versorgung entsteht. Nicht nur durch die Wettbewerbssituation zwischen beiden Systemen, sondern auch durch die mit den Zusatzversicherungen entstandene Durchlässigkeit. Qualitativ hochwertige Versorgungen stehen so allen offen.

 

Die angedachte Kompensation der entstehenden Honorareinbußen aus dem Steuersystem, mit Verteilung auf die einzelnen Positionen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Gießkannenprinzip, würde zum Versickern dieser Mittel führen. Die hochwertige Versorgung wäre so trotzdem nicht darstellbar.

 

Diese Entwicklung gefährdet aber nicht nur die Versorgung, sondern auch die Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft und im Gesundheitssystem. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte könnten mit reduzierten Erlösen auch nur reduzierte Personalbestände finanzieren.

 

Die Pläne werden mit der höheren Gerechtigkeit begründet. Dabei ist aber nicht nachvollziehbar, warum es gerechter sein soll, dass die bisher mit eigenem Beitrag in der PKV versicherten Familienangehörigen der sogenannten Besserverdiener nunmehr zulasten der Solidargemeinschaft der kostenlosen Familienversicherung teilhaftig werden sollen. Überhaupt ist viel unausgegorenes, von Ideologie geprägtes Gedankengut in dieser Bürgerversicherung. Die Ausweitung der Finanzierungsbasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten ist zunächst eine bestechende Idee. Sie zwingt die Krankenkassen aber dazu, sich zu einem Parallel-Finanzamt aufzublähen. Ganz zu schweigen davon, dass man die Beiträge Selbstständiger dann erst mit einer Verspätung von zwei Jahren festlegen kann.

 

Die Einbeziehung aller in die Beitragssystematik der GKV wird dem Gesundheitswesen insgesamt eine große Summe entziehen. Und dass die Behandlung für alle besser wird, ist reines Wunschdenken. Tatsächlich würde die Bürgerversicherung erst die Zwei-Klassen-Medizin hervorbringen. Denn alle Leistungen außerhalb des Leistungskataloges wären dann nur noch für die wirklich finanziell potenten Patienten verfügbar.

 

Logische und systematische Fehler enthält das Konzept ebenfalls. Das Versprechen, die Beitragshoheit für die Krankenkassen wieder einzuführen und die Absicht, den Gesundheitsfonds beizubehalten, schließen sich aus. Auch soll zur vollständigen paritätischen  Finanzierung zurückgekehrt werden. Wer zahlt denn dann bei Kapitaleinkünften den Arbeitgeberteil? Die Bank? Eine Zusammenführung der Gebührenordnungen wirft erst recht große Rätsel auf:. Werden die Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, und auch zukünftig nicht durch die GKV finanzierbar sein werden, trotzdem im Bema beschrieben und bewertet werden? Soll dann alles in der Zahnmedizin zu gebundenen Gebühren erbracht werden und werden auch die Leistungen, die nicht von der Bürgerversicherung bezahlt werden, trotzdem einer Budgetierung unterliegen? Das Ganze ist von vorne bis hinten nicht ausgegoren

 

Die IGZ fordert die Politiker der oben genannten Parteien auf, von ihren zerstörerischen Plänen Abstand zu nehmen. Anderenfalls fordern wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, und alle Patientinnen und Patienten, die Wert darauf legen, dass die Versorgung in Deutschland so hervorragend bleibt, wie sie jetzt ist, am Wahltag ihre Schlüsse daraus zu ziehen.

 

 

Gesundheitsfonds

Politiker der SPD und der Grünen kündigen an, den gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragsautonomie zurückzugeben. Gleichzeitig soll der Gesundheitsfonds bestehen bleiben. Das ist ein nicht auflösbarer Widerspruch. Die IGZ fordert daher: der Gesundheitsfonds muss endlich abgeschafft werden. Nur so kann den Kassen ihre Beitragsautonomie wirklich zurückgegeben werden. Für den von der Politik stets geforderten Wettbewerb ist das unerlässlich.

 

 

 

Der niedergelassene (Zahn)Arzt

Der freiberufliche, niedergelassene Zahnarzt ist und bleibt das Rückgrat der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Die Politik und vereinzelt auch die Kranlenkassen hängen immer noch dem Irrglauben an, dass in Großpraxen die einzelne Leistung preisgünstiger zu erbringen sei. Die IGZ hat diese Vorstellung vom zahnärztlichen Berufsbild auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung diskutiert, und kommt zu dem Schluss, dass dies die Gefahr einer vordergründig profitorientierten Patientenversorgung birgt. Die Organisation zahnärztlicher Behandlung im Auftrage profitorientierter Gesundheitsunternehmen ist mit dem Anspruch einer patientengerechten Versorgung nicht vereinbar. Die Kultur der persönlichen und eigenverantwortlichen Leistungserbringung bietet nach unserer Einschätzung die Gewähr für die bestmögliche Therapie. Die IGZ fordert alle Akteure im Gesundheitswesen auf, sich im Interesse einer wohnortnahen und patientenorientierten Versorgung für den Erhalt der inhabergeführten (Zahn)Arztpraxis einzusetzen.

 

 

Aufsuchende Prophylaxe bei Pflegebedürftigen

Die IGZ fordert die Körperschaften, die Krankenkassen und die Politik auf, sich an Betreuungskonzepten zur aufsuchenden Prophylaxe bei Pflegbedürftigen zu beteiligen.

 

 

Intubationsnarkosen bei Behinderten und Pflegebedürftigen

Die Zahnbehandlung behinderter und pflegebedürftiger Patienten scheitert oft daran, dass die notwendige Intubationsnarkose für die dafür zur Verfügung stehende Vergütung nicht erbracht werden kann. Die IGZ fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Politik und die Krankenkassen auf, die Honorierung mobiler Intubationsnarkosen bei Zahnbehandlungen behinderter und pflegebedürftiger Patienten zu verbessern.

 

 

Ärztemangel

Die IGZ ruft die Politik auf, bessere Bedingungen für die Ausübung des Arztberufes zu schaffen. Insbesondere Berufsanfänger müssen motivierende Arbeits- und Lebensbedingungen vorfinden.

 

 

Barrierefreier Zugang zur Kostenerstattung

Die Kostenerstattung soll von bürokratischen Hemmnissen befreit werden, damit dieses Instrument Patienten und Zahnärzten zur Verfügung steht, sofern beide sich darin einig sind, es zu benutzen.

 

 

 

Hamburg, den 19.06.13

 

Dr./RO Eric Banthien / Vorsitzender


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