WZW - Wählerverband
Zahnärzte Westfalen
c./o. Dr. Michael Sonntag
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44809 Bochum
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Die elektronische Gesundheitskarten, für versicherte Patienten und für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, werden kommen, nicht ganz so schnell, wie die alte und neue Bundesgesundheitsministerin es sich wünscht, aber schneller als uns recht und billig sein kann. Bei ihrer Einführung scheint wiedereinmal Ideologie über Vernunft triumphieren zu wollen. Da die Sacharbeit der übergreifenden Arbeitsgemeinschaft gematik ihm wohl zu akribisch ist, mußte das Bundesgesundheitsministerium in bewährter Manier am 8.11.2005 eine Verordnung zur Beschleunigung der entsprechenden Testmaßnahmen in den betroffenen Regionen Flensburg, Bremen, Wolfsburg, Essen-Bochum, Zittau, Trier, Heilbronn und Ingolstadt erlassen.
Dabei scheint man die berechtigten Einwände unserer KZBV zu ignorieren und auf die Einbeziehung der Zahnärzteschaft in die Testphasen zu bestehen. Es gibt halt höhere Interessen: Neben der machtversessenen Zentralgewalt die der industriell Beteiligten. Und hier greifen die Länder ins Spiel ein, denn der Wettbewerb um unterschiedliche Systeme bedeutet auch berechtigten Wettlauf um Standorte und Arbeitsplätze. So kommt es, daß in diesem Fall die KZBV die Interessen des einzelnen Zahnarztes besser und freier vertreten kann als die jeweilige Länderkörperschaft gegenüber einem Landesministerium.
Im Zusammenspiel von Industrie und Ministerium, ist zu befürchten, wird die elektronische Gesundheitskarte die Testphasen mauteinführungsartig prämatur überstehen und bald jeden betreffen, dabei zum Beispiel in Arztpraxen ein antizipiertes durchschnittliches Investitionsvolumen von 10.000 Euro auslösend, von denen die eigentliche Telematikanbindung nur ein geringer und untergeordneter Teil ist, wie jeder weiß, der in diesem Jahrtausend einmal mit einem Pentium-II-Rechner gesurft ist.
Hauptanwendungen des neuen Systems sollen zunächst elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte sein. Sicher sinnvolle Dinge, die jedoch Zahnärzte nur selten oder zeitlich begrenzt pro Behandlungsfall nutzen, so daß die bisher als wesentlicher Weg der Kostenerstattung für den Aufwand in den Praxen geplanten nutzungsbezogenen Zuschläge bei uns Zahnärzten so wohl nur als Rinnsal ankommen werden.
Bei der Einführung des neuen Gesundheitskartensystems werden die Einrichtung eines DSL-Anschlusses und der Anschluß von Lesegeräten nur Marginalien sein, viele Praxen werden zur Erneuerung und Erweiterung ihrer gesamten EDV-Anlagen gezwungen sein, was weiterhin ebenso die Umstellung aufwendiger Peripherien wie zum Beispiel vorhandenen digitalen Röntgens bedeuten kann. Diese Kosten werden wir selbst tragen müssen, früher oder ein bisschen später. Darauf sollte sich jeder einstellen.
Dr. Michael Sonntag, Bochum