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vom 06.03.2008

Die IGZ spricht sich entschieden gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aus.

 

Vor zwei Wochen formulierten die Richter des Bundesverfassungsgerichtes das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Am vergangenen Wochenende hat nun ein Symposium der IPPNW-Akademie zur elektronischen Gesundheitskarte in Hamburg aufgezeigt, dass dieses Grundrecht durch die elektronische Gesundheitskarte nicht gewährleistet werden kann.

 „Die Gesundheitskarte ist ein massiver Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung der Patienten“, sagte Dr./RO Eric Banthien, der Vorsitzende der IGZ. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten seien nicht geklärt, und ihre Sicherheit im Netz zumindest zweifelhaft.

Die zentrale Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Patienten durch Krankenkassen und Versicherungen betrachtet die IGZ daher als das größte Problem. Es ist aber nicht das einzige

Erfahrungen aus Österreich zeigten, dass der Praxisablauf durch die elektronische Gesundheitskarte erheblich behindert wird. Und das sogar dann, wenn die Datenleitungen funktionieren, was sie aber nach allgemeiner Erfahrung nicht immer tun. Das morgendliche Einloggen des Behandlers mit seinem elektronischen Arztausweis hinterlässt zeitlich fixierte Spuren im Datennetz. Ebenso sind die Daten , wann jede Patientenkarte eingelesen, ein Rezept geschrieben oder eine Abfrage aus der zentralen Gesundheitsakte des Patienten getätigt wurde, leicht aufzusuchen. So kann die eG-Karte zur Erstellung von Behandlungsprofilen, sowohl bei Ärzten, als auch bei Patienten genutzt werden.

„All das läuft auf den gläsernen Patienten hinaus,“ so Banthien, „die Medizin wird stromlinienförmig und damit wirtschaftlich effizient. Nicht die Heilung, sondern eine möglichst lückenlosen Überwachung und eine Minimierung der Kosten stehen dann im Vordergrund.“

Alle Ziele der elektronischen Gesundheitskarte könnten nach Auffassung der IGZ auch erreicht werden, wenn die gesundheitsrelevanten Daten der Patienten auf der eG-Karte gespeichert würden. Gleichzeitig behielten die Patienten die volle Kontrolle über ihre Daten.


Hamburg, den 06.03.2008


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