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Mitglied in der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland

vom 14.11.2011

Beschlüsse des Beirates der IGZ am 10.11.2011

 


Beschlüsse des Beirates der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland IGZ.e.V. am 10.11.2011


GOZ


Die nun verabschiedete Novellierung der GOZ enttäuscht fast alle in sie gesetzten Erwartungen. Eine Kompensation für die 23 Jahre andauernde Nullrunde hat es nicht gegeben. Nicht einmal eine allerkleinste Anhebung des Punktwertes. Im Gegenteil will der Verordnungsgeber den freien Gebrauch des Steigerungssatzes einschränken. Dabei war dieser uns höchstrichterlich anempfohlen worden eben zur Korrektur der ausbleibenden Punktwertanpassung. Stattdessen setzt der Bundesrat auf indirekte Budgetierung auch in der privaten Zahnheilkunde. Diese GOZ berücksichtigt weder das Interesse der Patienten, angemessen versorgt zu werden, noch den Wunsch der Zahnärzte, angemessen dafür bezahlt zu werden. Auch hier geht es inzwischen nur noch um Kostendämpfung! Sparen auf dem Rücken der Patienten und der Zahnärzte.

Budgetierung

Da nun auch in der GOZ die Budgetierung Einzug halten soll, ist es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber seine Zusagen einlöst, in der Gesetzlichen Krankenversicherung die Budgetierung im zahnärztlichen Honorar zu lockern. Die Jahre der Budgetierung haben gezeigt, dass sie völlig falsche Anreize setzt und letztlich nur zu einer Mangelverwaltung führt, in der nur die Zahnärzte sich noch um die Versorgung der Patienten sorgen, Alle anderen Akteure haben primär die Kostenreduzierung im Blick. Eine Übertragung dieser Sichtweise auch in den privaten Sektor scheint jetzt stattzufinden und die GKV hat anscheinend inzwischen Modellcharakter für die Private Krankenversicherung. Um so wichtiger ist es, dass im gesetzlichen Sektor jetzt die notwendigen Konsequenzen aus der verfehlten Budgetierungspolitik gezogen werden.

Angleichung der Vergütungen zwischen Primär- und ErsatzkassenAngleichung der Vergütungen zwischen Primär- und Ersatzkasse

In dem Moment, in dem alle gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten gleichermaßen offen stehen, haben sich die durch unterschiedlich hohe Beitragseinnahmen historisch entstandenen Vergütungsunterschiede überlebt. Diese anzugleichen ist ein vernünftiges Vorhaben. Die Angleichung der historisch gewachsenen Vergütungsunterschiede ist aber auch der Moment, in dem die ebenfalls historisch gewachsenen Unterdeckungen in den Gesamtvergütungen der einzelnen Kassen berichtigt werden müssen. Ein „Reset“ ist vonnöten, damit die zukünftige Entwicklung der Vergütung auf der Basis des tatsächlichen Behandlungsbedarfes stattfindet.


Zentrale Speicherung von Patientendaten

Eine neuerliche Datenpanne hat dafür gesorgt, dass monatelang die sensibelsten Daten Schleswig-Holsteinischer Psychiatrie-Patienten im Internet frei abrufbar waren. Das sollte nun auch den letzten Zweifler überzeugt haben: Medizinische Daten müssen dezentral gespeichert werden! Die zentrale Speicherung aller medizinisch relevanten Daten unserer Patienten würde ein nicht zu beherrschendes Sicherheitsrisiko darstellen. Die IGZ schlägt erneut vor, die Patientendaten nur auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, und das Auslesen dieser Daten von einer bewussten, aktiven Freigabe durch den Patienten abhängig zu machen. Auch die Speicherung dieser Daten sollte von einer strikten Notwendigkeitsprüfung abhängiggemacht werden.

Festzuschüsse und Mehrkostenvereinbarungen


Die im Versorgungsgesetz angestrebte Entbudgetierung der Zahnmedizinischen Honorare ist ein erster guter Schritt. Trotzdem werden Zahnärzte und Patienten aus der Mengenverantwortung nicht entlassen werden. Daher fordert die IGZ weiterhin eine Ausweitung der Festzuschusssystematik auch auf andere Gebiete der Zahnmedizin. Die Wahlfreiheit der Patienten nimmt zu. Sie können sich für jede Therapie entscheiden, ohne ihren Anspruch auf Bezuschussung zu verlieren. Dies ermöglicht den Patienten, am zahnmedizinischen Fortschritt teilzuhaben. Im Zahnersatzbereich wurde die leistungsfeindliche Budgetierung durch die Einführung der Festzuschüsse überwunden.

Es gilt allerdings, die Festzuschüsse Schritt für Schritt und nur nach sorgfältiger Prüfung einzuführen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die bisher für die zahnmedizinische Behandlung bereitgestellten Mittel auch weiterhin für die zahnärztliche Versorgung unserer Patienten zur Verfügung stehen.

Ebenso fordert die IGZ Selbstverwaltung und Politik auf, die Möglichkeiten der Mehrkostenvereinbarung für weitere Therapiemöglichkeiten zu prüfen. Besonders dringlich ist dies im Bereich der Endodontie. Kollektive Zusatzverträge einiger KZVen mit einigen Kassen weisen hier den richtigen Weg

Anpassung der zahnärztlichen Vergütungen in den neuen Bundesländern


Die IGZ fordert den Gesetzgeber auf, die unvollständige und halbherzige Anpassung der zahnärztlichen Honorare in den neuen Bundesländern nachzubessern.


Aufgabenbereich der KZVen weitet sich aus


Entgegen der hin und wieder geäußerten Meinung, wird sich der Aufgabenbereich der KZVen keineswegs verkleinern oder gar verschwinden. Die Rolle der KZVen in der Versorgungslandschaft wird im Gegenteil zunehmend wichtiger. Verträge jenseits des Kollektivvertragssystems werden mehr und die zahnärztliche Selbstverwaltung darf diese nicht allein Krankenkassen und profitorientierten Unternehmen überlassen.

Die Niederlassungsformen werden vielfältiger und die Lebensentwürfe der Zahnmediziner ebenfalls. Der klassische niedergelassene Einzelkämpfer wird seltener. Hier steht auf lange Sicht eventuell die Freiberuflichkeit in Frage.

Die KZVen sind aufgerufen, vernünftige Konzepte für Verträge jenseits des Kollektivvertragssystems ebenso wie für die Niederlassung zu entwickeln. Besonders für junge Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Risiko der Selbstständigkeit zurückschrecken, oder sie mit ihrer Lebensplanung schwer vereinbaren können.


Einheit des Berufsstandes


Die IGZ beobachtet mit Sorge die Bestrebungen zahnärztlicher Fachverbände, neue Fachgebiete abzugrenzen und diese für ihre zertifizierten Mitglieder zu reservieren. Hier geht es nicht um bessere Versorgung der Patienten, sondern um Marktbeherrschung. Dieses wird zu einer Aufsplitterung des Berufsstandes führen, deren Folgen am Beispiel der Ärzte studiert werden können. Am Ende werden wir alle verlieren, wenn wir zulassen, dass man uns gegeneinander ausspielen kann. Wir Zahnärzte müssen alles tun, um die Einheit des Berufsstandes zu erhalten.


Betreuung von Pflegebedürftigen


Die bisherigen Versorgungsverträge berücksichtigen in keiner Weise die Bedürfnisse von Behinderten und pflegebedürftigen Personen. Die IGZ fordert die Körperschaften, die Krankenkassen und die Politik auf, entsprechende Betreuungskonzepte zu entwickeln. Dabei darf auch die notwendige Finanzierung nicht vergessen werden, die innerhalb des bisherigen Honorarvolumens nicht darstellbar ist.


Barrierefreier Zugang zur Kostenerstattung

Die Kostenerstattung soll von bürokratischen Hemmnissen befreit werden, damit dieses Instrument Patienten und Zahnärzten zur Verfügung steht, sofern beide sich darin einig sind, es zu benutzen.


Hamburg, den 14.11.2011

Dr./RO Eric Banthien Vorsitzender der IGZ


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